Archiv 2020/2021

Franz Storms

Liebe Schulgemeinschaft,

ich habe die traurige Aufgabe, euch und Ihnen mitzuteilen, dass unser Schulverwaltungsassistent Franz Storms gestern nach kurzer, schwerer Krankheit für uns alle überraschend verstorben ist.

Herr Storms ist für jede Schülerin und jeden Schüler mit der Schulbuchausleihe verbunden. An den ersten Schultagen haben noch viele von ihm ihre Bücher erhalten. Insbesondere die Oberstufenschüler*innen werden das Bild von ihm an seinem Platz in der Oberstufenbibliothek vor Augen haben. Das Schulorchester hat Herr Storms lange Jahre als Bläser tatkräftig unterstützt und dabei dieses Teilensemble auch angeleitet. Mit seinen vielfältigen Tätigkeiten hat er die Verwaltung der Schule stets entlastet.

Das Kreisgymnasium wird Franz Storms in guter und dankbarer Erinnerung halten.

In der ehemaligen Lehrerbibliothek (Altbau, Erdgeschoss) ist für alle die Möglichkeit geschaffen, sich in ein Kondolenzbuch einzutragen und auf diese Weise Abschied zu nehmen. Das Buch möchten wir später Frau Storms zukommen lassen.

Wir trauern mit seinen Angehörigen.

Christof Schröder

Schulleiter

Einladung zur Sitzung der Schulpflegschaft am 10.09.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lade Sie hiermit zur konstituierenden Schulpflegschaftssitzung für das Schuljahr 2020/21 am Donnerstag, dem 10.09.2020 um 19.30 Uhr in die obere Turnhalle des KGHs ein.
Die Tagesordnung wurde wie folgt festgesetzt:
1. Begrüßung und Benennung Protokollführer/in
2. Bericht zur Situation an der Schule (Schulleiter)
3. Möglichkeit von Fragen an den Schulleiter
4. Bericht der Schulpflegschaft
5. Regularien Wahlgänge (Wahlleiter/in, Stimmenzähler/in etc.)
6. Wahl der/des Schulpflegschaftsvorsitzenden
7. Wahl der stellvertretenden Schulpflegschaftsvorsitzenden
8. Wahl der Elternvertreter/innen zur Schulkonferenz
9. Wahl der Stellvertreter/innen zur Schulkonferenz
10. Wahl der Elternvertreter/innen für Disziplinarangelegenheiten
11. Wahl der Elternvertreter/innen zu den Fachkonferenzen
12. Verschiedenes
Bitte teilen Sie mir bis zum 07.09.2020 mit, ob Sie an der Sitzung teilnehmen können
oder verhindert sind. Mail an: be@za-esser.de
Bitte denken Sie daran, dass auf dem gesamten Schulgelände die Maskenpflicht gilt. Aus Gründen des Infektionsschutzes bitten wir jeden Teilnehmer, seinen eigenen Stift mitzubringen. Möglichkeiten zur Händedesinfektion steht selbstverständlich bereit. Ihre Unterschrift auf der Anwesenheitsliste leisten Sie bitte bereits am Eingang der Turn halle.
Hinweise:
Gemäß unserer Geschäfts- und Wahlordnung der Elternmitwirkungsgremien vom 22.11.2018 haben die Stellvertreter der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften bei Verhinderung des Vorsitzenden das Stimmrecht.
Laut § 63 des Schulgesetzes NRW ist das Gremium nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Herzliche Grüße
Birgit Esser
Schulpflegschaftsvorsitzende

Schule unter Corona-Bedingungen – Update vom 31.08.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte!

Die Landesregierung hat festgelegt, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin gelten muss für das Schulgelände und im Schulgebäude.

Wir haben im Rahmen der Erweiterten Schulleitung heute nachmittag besprochen, dass darüber hinaus weiterhin die Maskenpflicht im Unterricht am KGH gelten soll. Diese Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht, denn sicher haben sich viele darauf gefreut, ab morgen wieder etwas freier im Unterricht atmen zu können. Aber wir folgen damit der Empfehlung des Heinsberger Gesundheitsamts. Das Masken-Tragen hat sich an unserer Schule schon vor den Sommerferien und erst recht in den letzten beiden Wochen bewährt. Kollegium, Schulpflegschaft und SV begrüßen eine Fortführung der Maskenpflicht am KGH. Ausnahmen aus medizinischen Gründen sind selbstverständlich weiterhin möglich. Wir können den Infektionsschutz so besser gewährleisten. Denn der Mindestabstand von 1,50 m lässt sich bei voller Schülerzahl in den meisten Situationen nicht einhalten. Wir sorgen damit dafür, dass im Fall eines corona-positiv Getesteten nach Möglichkeit nicht gleich die ganze Klasse in Quarantäne geschickt werden muss. Deshalb ist die Fortführung der Maskenpflicht im Unterricht besonders für die Oberstufenkurse von Bedeutung.

Schüler*innen, die zu den besonders gefährdeten Personen zählen, können etwas beruhigter weiterhin am Unterricht in der Schule teilnehmen. Lehrer*innen, die zur Risikogruppe zählen, können weiterhin ihren Präsenzunterricht wahrnehmen. Wir sind in der glücklichen Situation, dass bislang alle Kolleg*innen dieser Gruppe ihren Unterricht halten und daher zum Beispiel eine Kürzung von Unterricht noch nicht nötig geworden ist. Ohne Maskenpflicht sähe dies anders aus. Es wird früher oder später sicher auch wieder vermehrt Distanzlernen erforderlich werden. Aber durch die Maskenpflicht können wir den Zeitpunkt und das Ausmaß hoffentlich positiv beeinflussen.

Eine Regelung zur Maskenpflicht während Klassenarbeiten und Klausuren wollen wir noch mit dem Gesundheitsamt abstimmen.

Die „Trinkinseln“ in den Klassenräumen haben sich bewährt. Es bleibt daher dabei, dass an einem vom Lehrer / der Lehrerin definierten Ort im Raum, der den Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Mitschüler*innen gewährleistet, während des Unterrichts Wasser getrunken werden darf. Zu diesem Zweck darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden.

Die Regelungen im Umgang mit Verdachtsfällen oder bestätigten Fällen für unsere Schule finden Sie auf der Moodle-Plattform. Es werden darüber hinaus morgen Formulare zum Download bereitgestellt, damit Sie die ggf. notwendigen Bescheinigungen schnell zur Hand haben.

Es ist mir ein besonderes Anliegen, noch einmal auf die Situation in den Pausen einzugehen. In den kurzen Wechselpausen bleiben alle Schüler*innen, die den Raum nicht wechseln müssen, in der Regel an ihren Plätzen sitzen. Toilettengänge sind selbstverständlich möglich. In den großen Pausen müssen alle Beteiligten noch besser darauf achten, dass die Maske nur dann abgenommen werden darf, wenn man essen und trinken möchte und zugleich den Mindestabstand von 1,50 m einhält. Wer sich unterhalten möchte, muss die Maske wieder aufsetzen!

Das Gesundheitsamt rät immer noch dazu, nach Möglichkeit zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen. Im ÖPNV gilt ebenfalls die Maskenpflicht. Ich freue mich, dass immer mehr Familien von der Möglichkeit Gebrauch machen, den neuen Parkplatz zum Aussteigen für ihre Kinder anzunehmen und hoffe, dass die Zahl weiter zunimmt. So können wir die Situation unmittelbar vor der Schule entlasten und für mehr Sicherheit sorgen.

Denken Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, bitte daran, dass Sie sich, falls Sie etwa zu einem Elterngespräch in die Schule kommen, im Sekretariat anmelden und natürlich auch eine Maske tragen müssen.

Ich bin überzeugt, dass wir als Schulgemeinde bislang gut in das neue Schuljahr gekommen sind. Natürlich schränken uns die getroffenen Regelungen im Schulalltag ein, so dass man nicht von einem Normalbetrieb sprechen kann. Die nächsten Wochen und Monate werden sicher diverse coronabedingte Schwierigkeiten mit sich bringen, auf die wir dann flexibel reagieren werden. Aber wir haben uns bislang mit Augenmaß auf die Umstände eingestellt und gestalten die Lage an unserer Schule aktiv mit und werden das auch weiterhin tun.

#HSbestrong

 Christof Schröder

Schulleiter